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Wie verhalte ich mich bei einem Unfall

Sprachausgabe ►

1. Bewahren sie Ruhe.
Das erste was sie bei einem Verkehrsunfall tun müssen, so schwierig es auch klingen mag, ist Ruhe bewahren. Sie helfen niemanden wenn sie am Unfallort in Panik verfallen.

2. Schützen sie sich selbst!
Wenn sie eine Warnweste im Fahrzeug mit sich führen, machen sie von ihr gebrauch. Eigenschutz hat immer Priorität.
Sollte sich der Unfall auf einer Autobahn ereignet haben, steigen sie keinesfalls auf der Fahrerseite aus. Bitten sie wenn möglich einen LKW Fahrer sich mit Warnblinkanlage und entsprechenden Abstand hinter ihrem PKW zu positionieren. Beachten sie hierbei aber, dass die Stelle schon von weitem einsehbar sein muss, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Informieren Sie bei einem Unfall auf der Autobahn unbedingt sofort die Feuerwehr oder Polizei, damit eventuell die Autobahn gesperrt werden kann.

3. Sichern sie die Unfallstelle
Schalten sie die Warnblinkanlage ihres Fahrzeuges ein und stellen sie ein Warndreieck auf.

Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte das Warndreieck in etwa 50m vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Auf Landstraßen vergrößert sich dieser Abstand auf 100, auf Autobahnen auf 150m - 200m.
Achten sie ebenfalls auf unübersichtliche Kurven oder Fahrbahnkuppen. Das Warndreieck sollte immer vor solchen Stellen aufgestellt werden damit sie sicher wahrgenommen werden.

4. Holen Sie sich Hilfe
Bitten sie wenn möglich einen weiteren Verkehrsteilnehmer um Hilfe. Er kann zum Beispiel bei einem Notfall den Notruf absetzen.

5. Leisten sie Hilfe
Unterlassene Hilfeleistung ist in Deutschland strafbar. Dies regelt der Paragraf § 323 c StGB. Es gibt allerdings Einschränkungen. Kommt ihnen die Situation eigenartig oder gestellt vor müssen sie nicht unbedingt das Fahrzeug verlassen. Sie sind nicht verpflichtet sich Gefahren auszusetzen. In solch einem Fall müssen sie allerdings zumindest einen Notruf absetzen. Andernfalls machen sie sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.

6. Die 5 W-Fragen
Wenn Sie einen Notruf absetzen sollte das in einem bestimmten Schema passieren. Keine Sorge wenn sie sich im Ernstfall nicht an alle Punkte erinnern können. In diesem Fall wird der Diensthabenden am anderen Ende der Leitung sie Schritt für Schritt abfragen. Also keine Angst vorm Notruf. Der Notruf ist mittlerweile europaweit über 112 zu erreichen. Ein Notruf sollte mindestens die Antworten auf folgende 5 Fragen enthalten:
1. Wo ist der Unfall passiert.
2. Was ist passiert.
3. Wie viele Personen sind verletzt.
4. Welche Art der Verletzungen (Verbrennungen, Schnitte usw.).
5. Warten auf Rückfragen. Der Diensthabende beendet das Gespräch

7. Führen sie Erstmaßnahmen durch
Um ihren letzten Erste Hilfe Kurs etwas aufzufrischen bietet sich die Webseite des Deutschen Roten Kreuzes an. Sofortmaßnahmen

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